Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Stand:
Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Februar 2024 hat Amazon Prime in seinem Video-Streaming-Dienst Werbung eingeführt.
  • Kund:innen können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Andernfalls wird Werbung geschaltet.
  • Die Verbraucherzentralen hielten das für eine rechtswidrig und prüften eine Sammelklage: Kund:innen hätten im Voraus informiert werden müssen.
  • Nun ist das Klageregister geöffnet und Sie können sich eintragen, wenn Sie bereits vor dem 5. Februar Kund:innen waren.
On

Worum geht es bei der Sammelklage gegen Amazon Prime?

Seit dem 5. Februar schaltet Amazon Prime auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Kund:innen wurden hierüber Anfang Januar informiert. Das Unternehmen bot seinen Kund:innen an, dass sie gegen einen Aufpreis von monatlich 2,99 Euro auch weiterhin werbefrei streamen könnten.

Kund:innen, die den Aufpreis nicht zahlen, streamen seitdem mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und prüfte eine Sammelklage für alle Betroffenen. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", so Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streaming-Dienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."

Amazon hingegen hätte die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorgenommen. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher*innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.

Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon Prime anschließen?

Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Aktuell haben das schon 109.279 Verbraucher:innen getan (Stand: 27. Mai 2025). Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt dafür eine Ausfüllanleitung bereit.

Mitmachen können sowohl Kund:innen, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und nun Werbung bekommen.

Parallel dazu hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend seit November 2017.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.